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Handelsvertreter werden: Schritt für Schritt, mit Provision und HGB

Handelsvertreter werden: wie werde ich Handelsvertreter, was regelt das HGB, wie funktioniert die Provision und wie startest du.

Lesezeit 5 Min. Verantwortlich: Pouria Daftari, Geschäftsführer Aktualisiert 30.10.2026

KI-generiertes Bild

Wie werde ich Handelsvertreter?

Handelsvertreter wird, wer als Selbstständiger ständig für ein Unternehmen Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt. So steht es in § 84 HGB. Eine vorgeschriebene Berufsausbildung gibt es dafür nicht, ein Einstieg ohne Ausbildung ist möglich.

Selbstständig heißt nach dem Gesetz: Du gestaltest deine Tätigkeit frei und bestimmst deine Arbeitszeit. Die Rechte und Pflichten im Einzelnen erklärt der Ratgeber Handelsvertreter nach § 84 HGB.

Schritt 1: Den passenden Auftraggeber finden

Am Anfang steht die Frage, was du vermitteln willst. Bei FE Promotion sind das Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe: Du berätst Hausbesitzer und schließt vor Ort ab, selbstständig, mit Einarbeitung und Provision. FE Promotion steht für über 27.000 vermittelte PV-Anlagen seit 2021.

Diese Fragen helfen dir beim Vergleich:

  • Was vermittle ich, und passt das Produkt zu mir?
  • Wie wird abgerechnet, und welche Kosten übernehme ich selbst?
  • Welche Unterlagen und welche Einarbeitung bekomme ich?

Schritt 2: Den Vertrag lesen

Die Grundpflichten beider Seiten stehen im Gesetz. Nach § 86 HGB bemühst du dich um Geschäfte, wahrst die Interessen des Unternehmens und meldest jede Vermittlung ohne Zögern. Nach § 86a HGB stellt dir das Unternehmen die nötigen Unterlagen zur Verfügung, etwa Preislisten und Geschäftsbedingungen, und sagt dir unverzüglich, ob es ein vermitteltes Geschäft annimmt.

Alles andere regelt dein Vertrag: Provisionssätze, Abrechnung, Gebiet, Kündigung. Lies ihn vor der Unterschrift in Ruhe und frag nach, was dir unklar ist.

Schritt 3: Gewerbe anmelden

Als Handelsvertreter bist du Gewerbetreibender. Nach § 14 GewO zeigst du den Beginn deines Gewerbes gleichzeitig mit dem Start bei der zuständigen Behörde deiner Gemeinde an.

Ob die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG für dich gilt, hängt von deinem Umsatz ab: Er darf im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten. Im Einzelfall hilft dir eine Steuerberatung.

Provision als Handelsvertreter

Provision als Handelsvertreter erhältst du für vermittelte Geschäfte, die Einzelheiten regelt dein Vertrag. Die Rechnung dahinter: Zahl deiner Abschlüsse mal Provision je Abschluss.

Schritt 4: Starten

  • Stellen in 111 Städten findest du unter Offene Stellen
  • Das Formular dauert rund 60 Sekunden: Jetzt bewerben
  • Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden für ein Kennenlernen
  • Passt es, meldest du dein Gewerbe an und startest mit der Einarbeitung

Die gesetzliche Grundlage

Die Rechte und Pflichten eines Handelsvertreters stehen im Handelsgesetzbuch. Eine Erklärung Absatz für Absatz bietet der Ratgeber § 84 HGB: Rechte und Pflichten.

Häufige Fragen

Wie werde ich Handelsvertreter?

Du suchst ein Unternehmen, für das du Geschäfte vermittelst, schließt einen Handelsvertretervertrag und meldest ein Gewerbe an. Eine vorgeschriebene Berufsausbildung gibt es dafür nicht.

Brauche ich zum Handelsvertreter werden ein Gewerbe?

Ja. Nach § 14 GewO zeigst du es gleichzeitig mit dem Start an.

Wie hoch ist die Provision als Handelsvertreter?

Die Höhe regelt dein Vertrag. Die Rechnung ist Zahl der Abschlüsse mal Provision je Abschluss. Die Höhe nennen wir dir offen im ersten Gespräch, schriftlich steht sie in deinem Vertrag.

Was verlangt das HGB von mir als Handelsvertreter?

Nach § 86 HGB bemühst du dich um Geschäfte, wahrst die Interessen des Unternehmens und meldest jede Vermittlung ohne Zögern.

Als Fachberaterin oder Fachberater starten

Du willst die Arbeit selbst kennenlernen? Wir suchen selbstständige Partner in 111 Städten, Quereinstieg ist möglich.

Weiterlesen bei der Quelle: § 84 HGB · § 86 HGB · § 86a HGB · § 14 GewO · § 19 UStG

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich sind die jeweils geltenden Gesetze und die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: September 2026.

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