Deine Pflichten
Nach § 86 HGB bemühst du dich um die Vermittlung von Geschäften, nimmst dabei die Interessen des Unternehmens wahr und handelst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Von jedem vermittelten Geschäft gibst du dem Unternehmen unverzüglich Bescheid.
Die Pflichten des Unternehmens
Nach § 86a HGB stellt das Unternehmen die nötigen Unterlagen zur Verfügung und teilt dir unverzüglich mit, ob ein vermitteltes Geschäft angenommen oder abgelehnt wurde.
Provision und Vertragsende
Für Geschäfte, die auf deine Tätigkeit zurückgehen, steht dir nach § 87 HGB eine Provision zu. Endet der Vertrag, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB bestehen.
- Die Einzelheiten regelt dein Handelsvertretervertrag
- Lies den Vertrag vor der Unterschrift in Ruhe
- Bei Fragen hilft ein Anwalt für Handelsvertreterrecht
